Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltung

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reinigungsvertrage und Leistungen zwischen OSR Reinigung als Auftragnehmer und Ihren Kunden als Auftraggeber.

 

2. Ausführung

Alle Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Es können sowohl regelmässige wie auch einmalige Aufträge vereinbart werden. Bei möglichem Ausfall eines regelmässigen Einsatzes, ist der Kunde verpflichtet dies 24 Stunden zuvor der Auftragnehmerin zu melden, ansonsten die ausgemachte Stundenanzahl in Rechnung gestellt wird. OSR Reinigung ist nicht verpflichtet Müll oder Abfall aus den zu reinigenden Objekten zu entsorgen. Die Entsorgung kann zusätzlich gebucht werden, jedoch nur im Voraus mit Angaben von den zu entsorgenden Objekten. Die auszuführenden Reinigungsarbeiten für leerstehende Wohnungen oder EFH (d.h. Möbeln, welche nicht vertraglich zum Objekt dazugehören werden durch OSR Reinigung nicht gereinigt und/oder verschoben), werden vertraglich zwischen dem Kunden und OSR Reinigung festgelegt.

 

3. Preise & Preisbasis

Die Preise für die auszuführenden Reinigungsarbeiten werden vertraglich zwischen den Auftraggeber und OSR Reinigung festgelegt.  Die angegebenen Preise sind Nettopreise und ist - wenn nicht anders angeführt - die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer noch hinzuzurechnen. OSR Reinigung wird mit dem Auftrag gemäss akzeptierter Offerte mit der Ausführung beauftragt. Es werden nur Dienstleistungen gem. Offerte ausgeführt. OSR Reinigung behält sich vor, einen Reinigungsauftrag abzuweisen oder eine Zusatzpauschale die nicht in der Offerte angegeben sind. Die Preisanpassungen erfolgen nur unter Begründung zwischen Auftraggeber und OSR Reinigung.

 

4. Zahlungskonditionen

Der Rechnungsbetrag ist, wenn vertraglich nichts Abweichendes vereinbart 10 Tage nach Rechnungseingang zahlbar. Monatspauschalen sind spätestens am letzten Tag des laufenden Monats fällig. Unterhaltsreinigungen: nach beenden der Reinigungsarbeiten vom Kunden an OSR Reinigung gegen Quittung, welche als Abnahmegarantie gilt, in BAR zu entrichten. Bei nicht Bezahlung gemäss Abmachung, behält sich OSR Reinigung vor, für die Rechnungsstellung und Mehraufwand eine Zusatzgebühr von 20.-Fr. zu verrechnen.

 

5. Vertragsdauer & Kündigungsfrist

Das Vertragsverhältnis beginnt mit beidseitiger Vertragsunterzeichnung und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sofern nichts anderes im Vertrag vermerkt ist. Ein einmaliger und/oder langfristiger Vertrag für regelmässig zu erbringenden Leistungen kann von beiden Parteien, wenn nichts anderes schriftlich im Vertrag vereinbart wurde, jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Tagen für einmaliger Aufträge und 14 Tage für Regelmässiger Aufträge (Abonnemente) gekündigt werden. Bei einer Kündigung nach dieser Frist bezahlt der Kunde der Auftragnehmerin 30% des schriftlich vereinbarten Auftragsvolumens. Im gegenseitigen Einverständnis können Kündigungen zu jeder Zeit auch ohne Entschädigung erfolgen.  Eine solche Kündigung muss in jedem Fall schriftlich, per Email oder über das Internetportal der Reinigungsfirma erfolgen. Die Kündigung befreit den Vertragspartner oder unserer Reinigungsfirma nicht von den zu erbringenden Leistungen oder Zahlungen innerhalb der vereinbarten Vertragszeit. Im gegenseitigen Einverständnis können Kündigungen zu jeder Zeit auch ohne Entschädigung erfolgen.

 

6. Reklamationen

Die Reinigung erfolgt exakt und gründlich. Sollte Ihre Verwaltung nach getaner Arbeit einen Grund zur Nachreinigung finden, so wird diese umgehend von uns durchgeführt - selbstverständlich kostenlos!  Reklamationen des Auftraggebers müssen gegenüber der Auftragnehmerin innerhalb von 2 Tagen schriftlich oder mündlich unter präziser Angabe des Mangels (insbesondere Art des Mangels sowie Angabe der genauen Stelle an der der Mangel aufgetreten ist) erhoben werden. Im Falle nicht fristgerechter Reklamation gelten die Leistungen der Auftragnehmerin als vom Auftraggeber genehmigt.

 

7. Abgabegarantie

Wird die Wohnungsreinigung von der Verwaltung, bzw. Eigentümer bemängelt, verpflichtet sich OSR Reinigung in jedem Falle zur kostenlosen Nachreinigung. Sauberkeit ist ein relatives Empfinden. Sollte eine Reinigung auch nach der kostenlosen Nachreinigung ungerechtfertigt beanstandet werden, hat OSR Reinigung das Recht den Allpura Reinigungsverband als unabhängige Instanz zur Begutachtung aufbieten. Die Kosten einer solchen Begutachtung trägt der Auftraggeber.

 

8. Versicherungsschutz/Haftung

Für unsere Mitarbeitenden wurden sämtliche obligatorischen Versicherungen abgeschlossen und die Auftragnehmerin ist für Betriebshaftpflichtfälle mit einer Garantiesumme von 5 Mio. Schweizer Franken für Personen- und Sachschäden versichert. Allfällige Schäden werden dem Kunden umgehend gemeldet.

 

9. Datenschutz

Die Auftragnehmerin und ihre Mitarbeitenden verpflichten sich, Kundendaten sorgfältig zu bearbeiten und die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten. Auch verpflichten sie sich während der Dauer des Auftragsverhältnisses und auch nach dessen Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowie über den Haushalt und Persönliches des Kundens, Stillschweigen zu bewahren.

 

10. Gerichtsstand

Vertragliche Differenzen, welche sich aus dem Vertrag ergeben können, werden wenn immer möglich im gegenseitigen Gespräch zwischen den Vertragspartnern geregelt. Für Streitigkeiten, die nicht gütlich geregelt werden können, gilt als Gerichtsstand der Geschäftssitz der Auftragnehmerin.

 

11. Zustimmung der AGB’s

Durch die schriftliche oder mündliche Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis in allen Punkten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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